NeXtWind Management GmbH
Webseite interne Meldestelle nach HinSchG
NeXtWind steht für fairen Umgang miteinander, eine verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Unternehmensführung, sowohl nach innen als auch nach außen.
Unser Unternehmen verpflichtet sich zu höchster Integrität und Transparenz. Wir haben eine Compliance-Meldestelle eingerichtet, die Hinweisgebern hilft, potenzielle Rechtsverstöße zu melden, ohne Angst vor Benachteiligung oder Repressalien haben zu müssen.
1. Compliance-Meldestelle
Die interne Compliance-Meldestelle im Sinne von § 14 HinSchG ist die Kanzlei FS-PPBerlin: meldestelle-nextwind@fs-pp.de. Telefonisch erreichen Sie Dr. David Albrecht und Sophia Hoffmeister unter 030 318 685 933.
Alternativkönnen Sie sich an eine externe staatliche Meldestellen nach § 19 f. HinSchG wenden: Informationen hierzu finden Sie hier.
2. Meldung von Rechtsverstößen
Die Compliance Meldestelle nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern von NeXtWind offen.
3. Ablauf
Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS‑PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.
4. Schutz und Vertraulichkeit
Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie können sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.
NeXtWind schützt hinweisgebende Personen, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. NeXtWind geht gegen die Behinderung der Kommunikation mit der Compliance-Meldestelle und Repressalien gegen hinweisgebende Personen als Reaktion auf eine Meldung vor.